Hinweis zu der Notdienstgebühr

Der Bundesrat hat mit Beschlussverfassung vom 20.12.2019
die „vierte Verordnung zur Änderung der Tierärztegebührenordnung“ verabschiedet.

In dieser werden die tierärztlichen Gebühren außerhalb der Sprechzeiten gesetzlich neu festgeschrieben.

Für tierärztliche Leistungen, die außerhalb der regulären Sprechzeiten bei Nacht, an Wochenenden und Feiertagen erbracht werden, müssen jetzt eine Notdienstgebühr sowie mindestens der zweifache Gebührensatz berechnet werden. Die neuen Regelungen sollen dazu beitragen, die Versorgung kranker Tiere im Notdienst sicherzustellen.